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Sie dürfen mit allen Führerscheinen fahren, die in Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) ausgestellt wurden.
Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen auch die folgenden Führerscheine zum Führen von Kraftfahrzeugen in Spanien gültig:
• Nationale Führerscheine aus Ländern, die das Genfer Übereinkommen oder das Wiener Übereinkommen unterzeichnet haben oder die sich von den genannten Mustern nur in unwesentlichen Details unterscheiden.
• Nationale Führerscheine aus anderen Ländern, die auf Spanisch ausgestellt sind oder denen eine amtliche Übersetzung beiliegt.
• Internationale Führerscheine, die im Ausland gemäß der Genfer Konvention oder der Internationalen Pariser Konvention ausgestellt wurden.
• Führerscheine, die im Rahmen bestimmter internationaler Abkommen anerkannt sind, denen Spanien beigetreten ist.
Länder, die ein Übereinkommen mit Spanien geschlossen haben: Algerien, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Mazedonien, Marokko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Uruguay und Venezuela.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sich darüber zu informieren, ob ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Falls erforderlich, muss dieser unter Angabe der Buchungsnummer an [email protected] gesendet werden.
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